Forderungsmanagement Extern :: Inkasso Stockhorst :: Isselburg
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Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg, bleibt der Weg über die Gerichte. Fest steht, Sie haben Anspruch auf Ihr Geld. Fest steht auch, Ihr Schuldner hat alle außergerichtlichen Einigungsversuche nicht angenommen. Wir arbeiten mit erfahrenen Anwälten zusammen. Diese erwirken entweder im Mahn- oder im Klageverfahren einen vollstreckbaren Titel.

Das Mahnverfahren ist ein abgekürztes Verfahren, damit Sie schnell und kostengünstig einen Titel erhalten.

Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass es sich bei Ihrer Forderung um ein streitiges Verfahren handelt (der Schuldner legt z.B. Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein), führen die von uns beauftragten Rechtsanwälte auch das Klageverfahren für Sie durch.

Klageverfahren sind oft langwierig und haben einen ungewissen Ausgang. Deshalb nutzen wir vorab alle Möglichkeiten Zahlungshindernisse mit dem Schuldner zu klären. Oft sind die Gründe für einen Widerspruch zu beheben oder zu entkräften.

Sobald uns der Titel vorliegt und der Schuldner immer noch nicht zahlt, prüfen wir in jedem Einzelfall welche Zwangsvollstreckungsmaßnahme geeignet ist.

Dies kann unter anderem sein:

  • Sperrung von Konten
  • Pfändung von Steuererstattungsansprüchen
  • Pfändung von Rentenanwartschaften
  • Pfändung von Lebensversicherungen
  • Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
  • Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Durch die Einzelfallprüfung vermeiden wir kostenintensive unnötige Vollstreckungsmaßnahmen.

Wenn sich aus der eidesstattlichen Versicherung keine neuen Erkenntnisse ergeben und der Schuldner tatsächlich derzeit zahlungsunfähig ist, übernehmen wir den Titel in das Überwachungsverfahren.